Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Völkerverständigung, der interreligiösen Zusammenarbeit, der Entwicklungshilfe sowie die Förderung der darauf bezogenen Wissenschaft und Forschung, insbesondere bei der Vorbeugung und gewaltfreien Lösung von Konflikten auf allen Gebieten besonders bei Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung der Überwindung der Folgen der Nazidiktatur in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Deutschen und Juden sowie der Apartheid in Südafrika zwischen weißen und Menschen anderer Hautfarbe mit allen darauf bezogenen sich in der Welt entwickelnden neuen Formen der Konfliktlösung und - vorbeugung.

 

 


Maßnahmen

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • Förderung von konkreten Initiativen, Kongressen, Konfliktbewältigungsinstituten und-organisationen sowie dazu vorgesehene Einrichtungen oder Monumente, insbesondere auch in der Region Camphausen, Israel / Palästina und Südafrika, die geeignet sind, einen oder mehrere der oben genannten Förderungszwecke weiterzubringen.
  • Förderung von konkreten Forschungsprojekten, Institutionen und Organisationen sowie Einrichtungen und Monumente, die zum Ziel haben die Völkerverständigung zu verbessern, insbesondere neue Wege und Methoden der Konfliktbewältigung in den unter (1) genannten Zusammenhängen auf der Basis u.a. des Versöhnungsmodells Südafrikas wissenschaftlich oder praktisch zu erforschen oder zu realisieren.
  • Gewährung von finanzieller oder sachlicher Unterstützung, Stipendien oder Forschungsgeldern sowie Preisverleihungen zur Erreichung der unter (1) genannten Ziele, die Durchführung von Bildungsmaßnahmen, Tagungen, Kongressen und Konferenzen weltweit sowie Herausgabe und Verbreitung von Büchern und Schriften.
  • Betrieb und / oder Errichtung eines Instituts zur Verstärkung der Völkerverständigung und Verbesserung vorbeugender und praktischer gewaltfreier Konfliktlösungen auf allen Gebieten und in allen Regionen der Einen globalen Welt.
  • Unterstützung von unterprivilegierten konfliktgefährdeten Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch in der Region Fischbach-Camphausen.
  • Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung von Völkerverständigung, Religion, Entwicklungshilfe, insbesondere der Zusammenführung, des Dialogs und der Konfliktlösung zwischen den Kulturen, Rassen, Religionen und auf sonstigen Gebieten sowie zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder sonstiger Einrichtungen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, insbesondere zur Förderung von unterprivilegierten Kindern und Jugendlichen der Region in Fischbach-Camphausen in den Townships Südafrikas und in Israel / Palästina sowie politisch, rassistisch oder religiös Verfolgten.
  • Einsatz von Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, soweit die Stiftung die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

 

Die Stiftung kann auch andere Maßnahmen durchführen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu verwirklichen oder zu fördern, insbesondere anderen Trägern Mittel, Arbeitskräfte und Räume für die Verwirklichung des Stiftungszwecks zur Verfügung stellen.

 

Bei begründetem Interesse senden wir Ihnen gerne detaillierte Angaben zu den Stiftungszielen zu.